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Für alle 36 Millionen bebauten und unbebauten Grundstücke in Deutschland muss die Grundsteuer neu berechnet werden.
(Foto: dpa)
Frankfurt Alle Grundstückseigentümer, Wohnungseigentümer sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe in Deutschland haben kürzlich Post vom Finanzamt erhalten. Sie müssen vom 1. Juli bis 31. Oktober 2022 eine Erklärung zur Ermittlung des Wertes der Grundsteuer – umgangssprachliche Grundsteuererklärung – abgeben. Und zwar digital. Der Papierversand außerhalb Bayerns ist nur bei Schwierigkeiten erlaubt.
Auch wenn die Sommerferien vor der Tür stehen und die Aufgabe mühsam erscheint, müssen sich Immobilienbesitzer um das Problem kümmern: Aufschieben bringt nur Probleme. Versäumen Sie die Frist, riskieren Sie eine Mahngebühr. Diese beträgt für jeden angefangenen Monat 0,25 Prozent der erhobenen Steuer, mindestens jedoch 25 Euro. Wer zum Stichtag 1. Januar 2022 Eigentümer der Immobilie war, muss sich melden.
Grundsteuer: Die bisherige Methodik ist verfassungswidrig
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