Mehrfamilienhaus in Berlin
Für Teil- und Miteigentümer gelten andere Regeln bei der Abgabe der Grundsteuererklärung.
(Foto: dpa)
Frankfurt Ab Juli müssen alle Grundstückseigentümer eine besondere Steuererklärung – die sogenannte Grundsteuererklärung – abgeben. Dies ist erforderlich, weil das Bundesverfassungsgericht die bisherige Berechnungsweise der Grundsteuer für unzulässig erklärt hat.
Eigentümer der 36 Millionen bebauten und unbebauten Grundstücke werden aufgefordert, die Erklärungen bis Ende Oktober 2022 abzugeben. Was beim Einfamilienhaus einfach erscheint, wirft bei Eigentümern von Genossenschaften oder Mehreigentümergrundstücken und -gebäuden Fragen auf.
Das fängt schon damit an, dass oft nur einer der Miteigentümer vom Finanzamt zur Abgabe einer Erklärung aufgefordert wird – mit der Bitte, die anderen zu informieren. „Oft ist es die erste Person aus dem Grundbuch, aber nicht immer“, sagt Christoph Kottke, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht bei B&K Rechtsanwälte. Ob Ehepaar, Erben oder Alleinstehende: Das Handelsblatt beantwortet die wichtigsten Fragen zur Grundsteuererklärung, wenn die Wohnung, das Gebäude oder das Grundstück mehreren Personen gehört.
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